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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Hotelaufnahmevertrag des Hotel-Restaurant Hubertushof - Paderborn / Schloß Neuhaus
I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Unter- oder Weitervermie- tung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungs- zwecken, zu öffentlichen Einladungen oder zu sonstigen Werbemaßnahmen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von einer zusätz- lichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs.1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden wir hiermit widersprochen.Sie finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vorher schriftlich zwischen Kunde und Hotel vereinbart wurde. 4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. 3. Alle vertraglichen Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. 4. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel in der Öffentlichkeit nicht zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den geltenden, bzw. vereinbarten Preisen des Hotels, zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preisangemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Hotel ist berechtigt die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten. 4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils gelten- den gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basissatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 an das Hotel zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. 6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. 7. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. 8. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls gegen Berechnung mitgebracht werden.
IV. Stornierung des Kunden (Abbestellung/Nichtinanspruchnahme) 1. Eine Stornierung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Hotelaufnahmevertrag ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Hotelaufnahmevertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 2. Sofern zwischen dem Kunden und dem Hotel ein Termin zur kostenfreien Stornierung vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin den Vertrag stornieren ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions-, 60% für Vollpensions- und 50% für All inklusiv Arrangements zu zahlen.
V. Stornierung des Hotels 1. Sofern ein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels im Rahmen auf sein Recht zur Stornierung binnen einer vom Hotel festgesetzten Frist nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Hotel festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Hotelaufnahmevertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls -- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden; -- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. 5. Bei nicht genehmigter Nutzung der vermieteten Räume durch den Kunden, kann das Hotel Abbruch verlangen. 6. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2, 3 und 5 ein Schadenersatzanspruch vom Hotel gegen den Kunden entstehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 Sätze 2 und 3 gelten in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn es nicht ausdrücklich im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen den Kunden ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Standard- Online-Buchung über das Internet besteht der Anspruch des Kunden auf Bereitstellung der gebuchten Zimmer bis 18.00 Uhr Ortszeit. Wenn der Kunde am Anreisetag nicht bis 18.00 Uhr angereist ist, entstehen dem Kunden, wenn nicht etwas anderes im Hotelaufnahmevertrag vereinbart ist, keinerlei Stornierungskosten. Jedoch besteht seitens des Hotels keine Bereitstellungspflicht nach 18.00 Uhr, es sei denn, es wurde abweichend schriftlich vereinbart. Ansprüche des Hotels aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt. Bei Garantierter Online-Buchung über das Internet besteht seitens des Hotels unbedingte Bereitstellungspflicht der gebuchten Zimmer. Als Sicherheit werden Kreditkartennummern des Kunden hinterlegt. Der Kunde bestätigt bei Vertragsabschluss, dass er berechtigt ist von der Kreditkarte gebrauch zu machen. Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Zimmer gilt Klause IV entsprechend. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Sorgt der Kunde nicht dafür, dass die Zimmer nicht zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, indem er räumt und das Zimmer freigibt, kann das Hotel den vollen Preis für den weiteren Tag fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Hotels bleiben durch die Zahlung des Zimmerpreises unberührt. Muss das Hotel andere Kunden wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsendgeld entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels 1. Das Hotel haftet mit größter Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis zu 3.500 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 Euro, sofern diese im verschlossenen Zimmersafe aufbewahrt wurden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht. (§ 703 BGB) Eine Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten. Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Wahrung der 3 monatigen Frist eine Vernichtung vor.
VIII. Schlussbestimmungen 1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrages oder diese Klausel, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten, ist der Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist. |
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